Die Praxis hat Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) entwickelt. Jeder CFP-Lizenzträger ist verpflichtet, diese GoF einzuhalten. Diese Grundsätze lauten im einzelnen:
1. Vollständigkeit
Darunter versteht man die zweckadäquate Erfassung, Analyse und Planung aller Kundendaten, die Einbeziehung aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen sowie die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden.
2. Vernetzung
Der Finanzplaner hat alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen.
3. Individualität
Die Person des Kunden mit seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen steht im Mittelpunkt der Finanzplanung. Verallgemeinerungen in diesen Punkten sind unzulässig.
4. Richtigkeit
Die Finanzplanung ist im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweiligen Stand der Gesetzgebung und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Grundsätzen der Planungsrechnung entsprechen.
5. Verständlichkeit
Die Präsentation der Ergebnisse der Finanzplanung hat für den Kunden verständlich und nachvollziehbar zu sein; im Rahmen des Auftrags gestellte Fragen sind zu beantworten.
6. Dokumentationspflicht
Die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse ist dem Kunden in schriftlicher oder anderer geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus haben CFP-Lizenzträger eigene Berufsgrundsätze zu beachten.